Johann Volkens, geb. am 7.4.1890 in Rekum, war Viehhändler. Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurde er am 20.4.1938 von dem Polizeibeamten Adolf Gruber festgenommen. Insgesamt verhaftete die Polizei bei der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ im Sommer 1938 über 10.000 Männer. Zu den Verhafteten gehörten Juden, Sinti und Roma, Erwerbslose, Bettler, Landstreicher oder Personen, die mit Unterhaltszahlungen im Rückstand waren. Die völlig heterogene Gruppe hatte nur die Gemeinsamkeit, dass sie von der nationalistischen Propaganda als „asozial“ und „arbeitsscheu“ bezeichnet wurde. Adolf Gruber erklärte, dass Johann Volkens ein Trinker sei, kaum arbeiten und illegal mit Vieh handeln würde, nachdem diesem der Viehhandel untersagt worden sei. Mehrere Tage war Johann Volkens im Polizeigefängnis Lesum inhaftiert. Dort verhörte ihn die Gestapo. Mit einem Sammeltransport aus Bremen kam er am 19.5.1938 ins KZ-Buchenwald. Knapp 2 Jahre später, am 8. Februar 1940, wurde er entlassen und kehrte nach Neuenkirchen zurück.
Johann Volkens überlebte die NS-Zeit. Er gehörte zu den vielen Verfolgten, die keine Entschädigung für ihre Inhaftierung im Konzentrationslager erhielten. Erst am 13.2.2020 beschloss der Deutsche Bundestag, dass Menschen, die u.a. im Rahmen der „Aktion Arbeitsscheu“ inhaftiert wurden, Opfer des Nationalsozialismus wären.
Quellen:
Nieders.Landesarchiv/Abt. Stade Rep.210 Nr.2463
Online Archiv-Arolsen: Dokumente zu Johann Volkens sind unter Eingabe des Namens abrufbar.
Veröffentlicht am 9. Februar 2025
Diese Seite wurde zuletzt am 30. August 2026 geändert
Hier hat sich offenbar ein Fehler beim Vornamen eingeschlichen. Der Inhaftierte war Johann Volkens und nicht Jürgen V.
Danke für den Hinweis Herr Precht.