Das Gericht der 2.Marine Infanterie Division, unter Leitung des Marineoberstabsrichters Göller, verurteilte am 28.4.1945 in Buschhausen den Matrosen Kurt Albrecht zum Tode. Im Urteil heißt es: „Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht im Felde zum Tode verurteilt. Neben dieser Strafe wird auf Verlust der Wehrwürdigkeit und Verlust der Ehrenrechte auf Lebenszeit erkannt.“ (1) Der verhandlungsführende Marineoberstabsrichter […]
Am 28.4.1945 verurteilte ein Feldgericht in Osterholz-Scharmbeck, unter Leitung des Marineoberstabsrichters Dr. Kurt Göller, den Marinesoldaten Kurt Albrecht wegen Fahnenflucht zum Tod. Am Abend , um 20.24 Uhr, wurde Kurt Albrecht auf dem Schießplatz des Scharmbecker Schützenvereins hingerichtet. Wenige Tage später war der Krieg vorbei. Kurt Albrecht war im Sommer 1944 zum Kriegsdienst eingezogen worden. […]