Quelle Ritterhuder Hefte Nr. 11 S.30 ff
Ein Schutzbrief war eine amtliche Aufenthaltsgenehmigung mit zeitlicher Begrenzung, gleichzeitig aber die Voraussetzung für die wirtschaftliche Existenz der Juden. Ohne Schutzbrief durften sie kein Handwerk oder Gewerbe ausüben.
Den Schutzbrief erhielt ein Jude gegen gute Bezahlung. Die Höhe des Schutzgeldes richtete sich nach dem Vermögen, solange sie unverheiratet . Die Kinder waren in den Schutz mit eingeschlossen, solange sie unverheiratet im elterlichen Haushalt lebten. Wenn sie heirateten mussten sie das Land verlassen. Sie konnten nun nur noch als Knechte bei Schutzjuden arbeiten. Da diese aber nur unverheiratete „Judenknechte“ nach vorheriger behördlicher Genehmigung beschäftigen durften, war den Nachkommen ein armseliges Dasein bestimmt.
StA Stade Rep.24 Osterholz Nr. 114
Der aus Warmbuch bei Schleslitz im Königreich Bayern stammende Hirsch Juda Cohn arbeitet als selbständiger Schlachter in Lemwerder aufgrund der Gleichstellung vom 27.01.1808 unter dem Französischen Kaiserreich. Nach der Rückkehr des Herzogs von Oldenburg wurden die Erlasse aufgehoben. Durch die Heirat mit der aus Ritterhude stammenden Tochter des Ritterhuder Schutzjuden Michael Ephraim erhielt er den Schutzbrief für Ritterhude .
Michael Ephraims Schutzbrief wurde auf Hirsch Juda Cohn übertragen , „daselbst fettes Vieh zum feilen Verkauf zu schlachten und Handel mit Ellenwaren zu treiben.“
Michael Ephraims Söhne Ephraim Cohn und Abraham Cohn sind als wandernde Schlachtergesellen und Handelsvertreter bekannt. Diese Familie Cohn ist nicht verwandt mit der Cohen Familie, die bis 1941 in Ritterhude wohnten).