Reichfluchtsteuer

Veröffentlicht am

 

Reichsfluchtsteuer

Seit 1931 zur Verhinderung von Kapitalflucht auf Vermögen von über 200000 RM angewandte Steuer. Im NS-Staat diente die Reichsfluchtsteuer dazu Juden, die ausreisen wollten, auszurauben. Zu diesem  Zweck wurde die Steuer auf Vermögen über 50.000 RM und auf ein Jahreseinkommen von über 20.000 RM ausgedehnt. Der Steuersatz betrug 25% des Gesamtvermögens. Aufgrund von Devisenbestimmungen und Wechselkursen erhielten Betroffene jedoch nur einen Bruchteil der verbleibenden Summe.

aus:  Enzyklopädie des Nationalsozialismus hrsg. v.:  Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß,  München 1997, S.668

Autor: Manfred Bannow

 

Kommentieren Sie den Beitrag

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.