Zum Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen

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Diese Seite wurde zuletzt am 16. Juli 2019 geändert

 

Zwischen Kriegsbeginn am 1.9.1939 und der bedingungslosen Kapitulation am 8.5.1945 wurden rund 10 Millionen gegnerische Soldaten von deutschen Truppen gefangen genommen. Die größte Gruppe stellten die sowjetischen Kriegsgefangenen, gefolgt von französischen Kriegsgefangenen, italienischen Militärinternierten und polnischen Kriegsgefangenen.

Der Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen war von Bedeutung für die deutsche Kriegswirtschaft. Seit Kriegsbeginn entstanden durch Einberufungen zur Wehrmacht Engpässe auf dem Arbeitsmarkt, die durch den Einsatz von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen ausgeglichen werden mussten. Fast in jedem Ort gab es eines oder mehrere Arbeitskommandos, in denen Kriegsgefangene verschiedener Nationalitäten in der Land- und Forstwirtschaft, in Industriebetrieben oder bei Bauarbeiten eingesetzt wurden.

In internationalen Abkommen, u.a. der Haager Landskriegsordnung von 1907 sowie die Genfer Konvention von 1929, waren die Rechte und die Behandlung von Kriegsgefangenen festgeschrieben worden. In diesen Vereinbarungen war auch vereinbart worden, dass Kriegsgefangene nicht bei Arbeiten eingesetzt werden durften, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kampfhandlungen und Rüstungsproduktion standen. Diese Vorgabe wurde von deutscher Seite missachtet.

Die sowjetischen Kriegsgefangenen waren neben den Juden und der sowjetischen Zivilbevölkerung die größte Opfergruppe der nationalsozialistischen Eroberungs- Vernichtungspolitik. Weit über 5 Millionen sowjetische Soldaten gerieten in deutsche Kriegsgefangenschaft. Die genaue Zahl der Opfer lässt sich nicht benennen, wahrscheinlich kamen rund 3 Millionen sowjetische Soldaten in deutscher Kriegsgefangenschaft um. Insgesamt führten die brutale Behandlung, die Unterversorgung und schlechte Arbeitsbedingungen zu einer hohen Todesrate unter den Kriegsgefangenen aller Nationalitäten, insbesondere aber unter den sowjetischen Kriegsgefangenen.

Die Zuständigkeiten für den Arbeitseinsatz lagen bei den Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlagern. Ab August 1941 richteten die Lager Bergen-Belsen, Oerbke und Wietzendorf mehr als 500 Arbeitskommandos ein. Deren Verwaltung ging am 1.Dezember 1941 an die Lager XI A Altengrabow, XI B Fallingsbostel, X A Schleswig, X B Sandbostel und X C Nienburg über, die bis Kriegsende weitere Arbeitskommandos aufstellten. Insgesamt gab es in Bremen und Niedersachsen ca. 2000 Arbeitskommandos, in denen u.a. sowjetische Kriegsgefangene interniert waren.

Erläuterungen:

Das X vor dem jeweiligen Lager bedeutet, dass das Lager zu Wehrkreis Hamburg gehörte. Zum Wehrkreis X gehörten Teile Niedersachsens, Schleswig-Holstein und Hamburg.

Das XI vor dem Lagernamen bedeutet, dass die Lager zum Wehrkreis Hannover gehörten. Dieser umfasste u.a. auch Teile des heutigen Niedersachsens.

Autor: Manfred Bannow

Weitergehende Informationen sind u.a. auf der Webseite der Niedersächsischen Gedenkstättenstiftung einsehbar . http://www.stiftung-ng.de

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